Bei Ihren künftigen Anfragen für Baumfällungen bzw. Baumschnittarbeiten durch unsere Fachabteilung GaLa-Bau greift die Baumschutzsatzung der Stadt Trier. Der zufolge sind Fällungen nur noch per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Mehr Infos gibts hier.
Bei Ihren künftigen Anfragen für Baumfällungen bzw. Baumschnittarbeiten durch unsere Fachabteilung GaLa-Bau greift die Baumschutzsatzung der Stadt Trier. Der zufolge sind Fällungen nur noch per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Mehr Infos gibts hier.