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Baumschutzsatzung

Bei Ihren künftigen Anfragen für Baumfällungen bzw. Baumschnittarbeiten durch unsere Fachabteilung GaLa-Bau greift die Baumschutzsatzung der Stadt Trier. Der zufolge sind Fällungen nur noch per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Mehr Infos gibts hier.

 

Alles in guten Händen.